Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Liebe Gäste!
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Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, unsere AGB durchzulesen.
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§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die in der Bestätigung angeführten Zeit und angegebene Personenzahl.
1.2 Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
1.3 Bei nicht zufrieden stellender Reinigung hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich dem Vermieter vor Ort mitteilt.
1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustür-/Wohnungsschlüssel.
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§ 2 Mietzeit, An-und Abreise
2.1 Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.
2.2 Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 14:00 und 20:00 Uhr
bezogen werden.
2.3 Frühere oder spätere Anreisezeit ist zuvor mit dem Eigentümer/Vemieter zu klären. Bitte beachten Sie, dass es, aufgrund von Reinigungsarbeiten oder der Abreise der Gäste, vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug Ihrer Ferienwohnung kommen kann.
2.4 Am Abreisetag verlässt der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr.
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§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
3.1 Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.
3.2 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt, die Schlüssel an den Vermieterauszuhändigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben.
3.3 Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
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Bei direkter Buchung über die Webseite "bahnhoftraum.de" ist der gesamte Betrag bei Buchung zu entrichten.
3.4 Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
3.5 Rauchen
Das Rauchen ist innerhalb der Räume nicht gestattet/streng verboten. Bei Zuwiderhandlung ist vom Mieter eine Strafzahlung in Höhe von 1.000€ zu leisten.
Zzgl. Kosten für etwaige Beschädigungen an der Mietsache durch das nicht gestattete Rauchen sowie evtl. Mietausfall falls nachfolgende Vermietungen abgesagt werden müssen aufgrund der Zuwiderhandlung.
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§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
4.1 Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten ( ausschließlich der Endreinigung ) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
4.2 Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleiche Bedingungen.
Stornierung
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Bei einem Rücktritt bis zum 55. Tag vor Mietbeginn 20%
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Bei einem Rücktritt vom 54. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50%
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Bei einem Rücktritt vom 34. bis 15. Tag vor Mietbeginn 75%
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Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 100%
des Gesamtpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
4.3 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
4.4 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. Die Kontaktdaten finden Sie sowohl auf unseren Briefköpfen, als auch auf unserer Webseite.
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§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
5.1 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
5.2 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
5.3 Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung für die gesamte Schließanlage zu ersetzen.
Dies ist aus Sicherheitsgründen notwendig.
5.4 Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Eigentümer/Vermieter unverzüglich zu melden.
5.5 Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu ersetzen.
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5.6 Abreise:
Vor dem Verlassen des Mietobjektes ist das Geschirr zu spülen, der Müll und Altglas vom Mieter zu entsorgen.
Ist das Mietobjekt in erhöhtem Maße verdreckt, was deutlich über dem normalen Gebrauch der Mietsache anzusiedeln ist, wird mit 30€ die Stunde nachträglich in Rechnung gestellt.
Hierbei ist der Vermieter verpflichtet, die erhöhte Verschmutzung zu dokumentieren (Text & Bebilderungsform) und auch auf der Zusatzrechnung aufzuführen und somit seiner Beweispflicht nachzukommen.
Die Heizung ist durch angemessene Regulierung im Normalmaß/Normverbrauch zu behandeln, bei sorglosem Verhalten wie Abwesenheit länger als 4 Stunden oder Abreise die Heizungen voll aufgedreht oder die Fenster geöffnet zu lassen, wird nachträglich mit 10€ pauschal pro Nacht in Rechnung gestellt.
Dies selbe Regelung gilt für sorglosen Umgang mit dem Stromverbrauch, z.B. Klimaanlage.
Hierbei ist der Vermieter verpflichtet, den erhöhten Verbrauch zu dokumentieren (Text & Bebilderungsform) und auch auf der Zusatzrechnung aufzuführen und somit seiner Beweispflicht nachzukommen.
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§ 6 Ausschluss
vom Ausschluss der Buchung sind Junggesellenabschiede oder ähnliche Partyaufenthalte betroffen.
Des weiteren ist es untersagt professionelles Videomaterial in den Mieträumen herzustellen.
Diese Buchungen werden nicht angenommen. Sollte sich bei Ihrer Ankunft oder während Ihres Aufenthaltes herausstellen, dass Sie in den Bereich einer solchen Reisegruppe per Definition anzusiedeln sind, wird Ihnen der Zugang zum Mietobjekt vom Gastgeber/Vermieter verwehrt bzw. kann der Gastgeber/Vermieter vom Hausrecht Gebrauch machen. Bei Zuwiderhandlung keine Erstattung des Buchungsbeitrages.
Dreharbeiten jeglicher Art sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt, vorherige Anfrage ist zwingend.​
Bei Zuwiderhandlung keine Erstattung des Buchungsbeitrages und Gebrauch des Hausrechtes.
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Das Waschen von Arbeitskleidung ist nicht gestattet, da es zu überdurchschnittlicher Verschmutzung & Beschädigung der Geräte durch Partikel wie z.B. Metallspäne führt.
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​§ 7 Schriftform, Salvatorische Klausel
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksame bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
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§ 8 Haftung Fahrradverleih
Als Gastgeber übernehmen wir keine Haftung für Diebstahl und Verlust von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen des Gastes. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder, E-Bikes, Kinderwagen des Gastes und seiner Begleitpersonen, auch wenn sie ordnungsgemäß auf dem zugeordneten Parkplatz, Keller, Fahrradraum etc. abgestellt sind. Als Vermieter der Ferienwohnung ist unsere Haftung beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Von uns bereitgestellte Fahrräder oder das Kajak sind grundsätzlich auf eigene Gefahr zu nutzen.
Benutzung auf eigene Gefahr
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§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wetzlar.
Es gilt das deutsche Recht.
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§ 10 Mitglied Creditreform
Creditreform Boniversum-Information nach Art. 14 EU-DSGVO Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.boniversum.de/bonipedia unter der Rubrik Datenlöschung. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Seite 2 von 2 | Stand: 09.12.2021 | allgemein | HB | © 2021 Boniversum Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich über einen vermuteten Datenschutzverstoß bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für unser Unternehmen ist die Landesbeauftragten für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zuständig. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen. Widerspruchsrecht: Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an selbstauskunft@boniversum.de richten. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de
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